Leistungen
I
Gynäkologische Grundversorgung
Frauenärztliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Nachsorge und supportive Therapie bei bösartigen gynäkologischen Tumoren
Impfungen
Brustultraschall
Ultraschalluntersuchung der weiblichen Genitalorgane
Psychosomatische Grundversorgung
Chlamydienscreening
FOB-Test (früher Hämoccult)
Kontrazeption
Geburtshilfliche Grundversorgung
Geburtshilflicher Basisultraschall
Erweiterter Basisultraschall (Organscreening) zw, 18-22.SSW
Doppler/Duplexsonografie des fetomaternalen Gefäßsystems
Infektionsscreening in der Schwangerschaft
CTG (Kardiotokographie)
Gynäkologische Grundversorgung
Dies umfasst die Abklärung und Behandlung gynäkologischer Erkrankungen. Eine große Rolle dabei spielt das ärztliche Gespräch, ergänzt bei Notwendigkeit
durch die gynäkologische Untersuchung oder Untersuchung der weiblichen Brust. In vielen Fällen werden noch Zusatzuntersuchungen durchgeführt (z.B.
Ultraschalluntersuchungen, Abstrichentnahmen, Blutentnahmen) oder weiterführende Untersuchungen veranlasst (z.B. Röntgenuntersuchungen).
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Frauenärztliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Die Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Frau ist wahrscheinlich die bekannteste Leistung unseres Fachgebietes. Ab dem Alter von 20Jahren hat jede Frau ein
Anrecht auf diese jährliche Untersuchung. Dabei werden der Unterleib der Frau und ab dem Alter von 30Jahren auch die Brüste der Frau systematisch klinisch
untersucht. Zusätzlich erfolgte seit vielen Jahren ein Pap-Abstrich vom Gebärmutterhals. So konnten Zellveränderungen meist rechtzeitig erkannt und behandelt
werden und es wurde erreicht, daß das früher sehr häufige Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs) heute nur noch selten auftritt. Um die Qualität weiter zu
verbessern erfolgte 2020 eine Neuordnung des Screenings mit Überarbeitung der Abstrichintervalle und Hinzunahme von HPV-Abstrichen ab 35 als
Kassenleistung.
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Nachsorge und supportive Therapie bei bösartigen gynäkologischen Tumoren
Nach Abschluss und oft auch wärend der Primärbehandlung können Probleme auftreten. Es macht also Sinn, sich in regelmäßigen Abständen zu treffen, um das
weitere Vorgehen zu planen, eventuell Zusatzuntersuchungen zu veranlassen oder zusätzlich wegen der Beschwerden zu behandeln. Die
Nachsorgeuntersuchungen finden anfangs engmaschig statt, später werden die Intervalle länger.
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Impfungen
In Zeiten der Globalisierung, zunehmender Reisefreudigkeit und Zuwanderung werden wir wieder mit Infektionserregern konfrontiert, die wir schon als besiegt
geglaubt hatten. Gleichzeitig werden wir immer älter und unser Immunsystem dabei nicht besser. Es reicht nicht, mal eben alle 10Jahre Tetanus zu impfen. Sind
Sie geschützt? Wissen Sie was empfohlen ist? Bringen Sie den Impfausweis (auch den alten!!) mit. Wir prüfen Ihren Impfstatus, geben Ihnen Empfehlungen. Die
gängigsten Impfstoffe haben wir auch vorrätig und können Sie impfen.
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Brustultraschall
Die Ultraschalluntersuchung der Brust (Mammasonografie) kommt zur Abklärung von krankhaften Veränderungen zur Anwendung oder als Zusatzuntersuchung in
der Früherkennung von Brustkrebs bei sehr dichtem Gewebe oder familiärer Vorbelastung. Sie ersetzt nicht das organisierte Mammographiescreening und ist
nicht Bestandteil der normalen Krebsfrüherkennung. Es handelt sich um eine schmerzfreie Untersuchung ohne Strahlenbelastung. Die Mammasonografie ist
auch als Wunschleistung (IGeL) möglich.
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Ultraschalluntersuchung der weiblichen Genitalorgane
Die Ultraschalluntersuchung der weiblichen Genitalorgane kommt zur Abklärung von krankhaften Veränderungen des weiblichen Genitales zur Anwendung. Dabei
werden mit einer hochfrequenten Vaginalsonde die Organstrukturen im kleinen Becken untersucht. Die Untersuchung ist bei schlanken und sehr jungen Frauen
auch vom Bauch aus möglich, die Genauigkeit ist dabei technisch bedingt aber schlechter. Sie ist nicht Bestandteil der normalen Krebsfrüherkennung. Auch
diese Untersuchung ist als Wunschleistung (IGeL) möglich.
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Psychosomatische Grundversorgung
Jede Erkrankung belastet die Seele. Eine seelische Belastung macht den Körper krank. Jeder weiß das. Die
Zusammenhänge zwischen dem kranken Körper und der kranken Seele beschreibt die Psychosomatik. Ein "Gordischer
Knoten", der nur schwer zu zerschlagen ist, oft ein langer Weg. Ziel ist es, diese Zusammenhänge zu erkennen und den
Betroffenen zu helfen ihren Weg zu finden. Oft ist die Zusammenarbeit mit einer Psychologin/ Psychologen nötig. Wichtig ist
die
Hilfe bei den ersten Schritten. Laufen müssen Sie selbst.
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Chlamydienscreening
Das Bakterium Chlamydia trachomatis kann beim Sex übertragen werden und zu Entzündungen und sogar zur Unfruchtbarkeit
führen. Deshalb bezahlen die Krankenkassen bis zum vollendeten 25.Lebensjahr allen sexuell aktiven Frauen einen Suchtest
auf Chlamydien. Sie müssen lediglich eine Urinprobe abgeben. Auch in jeder Schwangerschaft wird nach Chlamydien
gefahndet. Da Frauen im Normalfall auch im Alter über 25Jahren sexuell aktiv sind und noch schwanger werden wollen bieten
wir die Testung auch als Wunschleistung (IGeL) an. Der Test wird dann aus einem Abstrich aus dem Muttermund entnommen,
dies kann bei der Krebsfrüherkennung mit gemacht werden.
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FOB-Test (früher Hämoccult)
Im Alter von 50 bis 54Jahren bezahlen die Krankenkassen allen versicherten Frauen einen Stuhltest zur Früherkennung von Darmkrebs oder
seiner Vorstufen. Mit 55Jahren können Sie sich entscheiden zwischen zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10Jahren oder der Fortführung
der Stuhlteste alle 2Jahre. Natürlich kann man Stuhlteste auch zwischen den Darmspiegelungen machen lassen oder auch bei Frauen jünger
als 50. Wir bieten dies als Wunschleistung (IGeL) unseren Patienten an.
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Kontrazeption
Ein selbstbestimmtes Leben als Frau ist bei uns in Deutschland eine Selbstverständigkeit. Das war nicht immer so. Kinder-Küche-Kirche hieß es früher, damals,
in der guten alten Zeit. Das ist zum Glück vorbei. Und begonnen hat alles mit der Pille. Frauen konnten endlich über ihren Körper selbst bestimmen, ohne Angst
ihre Liebe leben. Aber die Pille ist nicht alles. Viele Märchen sind im Umlauf, Fehlinformation. Aber auch fehlendes Wissen zu Risiken. Wir beraten Sie gern.
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Geburtshilfliche Grundversorgung
In der Schwangerenberatung werden die werdenden Muttis gemäß den geltenden Mutterschaftsrichtlinien vom Anfang der Schwangerschaft bis zur
Abschlussuntersuchung (6-8 Wochen nach der Geburt) betreut.
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Geburtshilflicher Basisultraschall
Nach Vorgabe der Mutterschaftsrichtlinie sind sind in der Schwangerschaft 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Diese finden in der 8.-12. SWW, in der 18,-
22. SSW und in der 28.-32.SSW statt. Dabei werden der Zustand des Embryos/ Feten, des Fruchtwassers und der Plazenta beurteilt.
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Erweiterter Basisultraschall (Organscreening) zw. 18-22.SSW
Bei der zweiten Ultraschalluntersuchung (zw.18.-22. SSW) erfolgt ein erweitertes Screening mit Beurteilung der Organstrukturen des Kindes. Diese Untersuchung
ist Kassenleistung, kann aber bei Wunsch auch Abgewählt werden, dann wird nur der Basisultraschall durchgeführt.
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Doppler/Duplexsonografie des fetomaternalen Gefäßsystems
Bei Aüffälligkeiten im Schwangerschaftsverlauf oder auch bei bestimmten Vorerkrankungen oder Erkrankungen in einer früheren Schwangerschaft kann es
notwendig sein die Durchblutung des Mutterkuchens und der Gefäße des Kindes zu Untersuchen. Hier kommt das Dopplerverfahren als Erweiterung des
normalen geburtshilflichen Ultraschalls zum Einsatz. Dies erlaubt eine schnelle Zustandsbeurteilung des Kindes pepaart mit einer zeitlich begrenzten Vorhersage
über die weitere wahrscheinliche Entwicklung. Bei entsprechender Indikation ist diese Untersuchung als Kassenleistung abrechenbar.
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Infektionsscreening in der Schwangerschaft
Die Suche nach Krankheitserregern im Krankheitsfall ist Kassenleistung.
Routinemäßig prüfen wir Ihren Schutz vor Röteln und Windpocken , in jeder Schwangerschaft erfolgt ein Test auf Chlamydien.
Zusätzlich empfehlen wir jeder Schwangeren einen Test auf eine Besiedelung mit Gruppe-B-Streptokokken vor der Geburt. Diese Streptokokken können zu
schweren Atemwegsinfektionen des Neugeborenen führen. Eine vorbeugende Behandlung bei positivem Test kann dann unter der Geburt erfolgen.
Bei Wunsch kann auch ein erweitertes Erregerscreening über unser Labor erfolgen (Wunschleistung).
Eine wichtige Rolle spielt auch die Kontrolle auf einen Schutz gegen eine Toxoplasmoseinfektion. Bei fehlendem Schutz empfielt sich die regelmäßige Testung
aus dem Blut auf eine frische Infektion. Auch dies ist eine Privatleistung, wird aber von den meisten Kassen erstattet.
Eine nicht erkannte und somit nicht behandelte Erstinfektion in der Schwangerschaft kann zu schweren Schäden beim Kind führen.
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CTG
Ab etwa der 30.Schwangerschaftswoche können wir bei Notwendigkeit im Ramen der Schwangerschaftsvorsorge die kindlichen Herztöne (Kardiographie) und
simultan dazu die die Spannung der mütterlichen Bauchdecke (Wehenschreiber, Tokographie) graphisch darstellen. Das nennt man zusammen Kardiotokographie
oder kurz einfach CTG. Die Auswertung des CTG‘s erfolgt nach dem Fisher-Score (Punkte-System) sowie nach qualitativen Kriterien und erlaubt uns eine gute
Zustandsbeurteilung des Kindes in den späteren Schwangerschaftswochen.
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zuletzt aktualisiert am
07.10.2020